Die Frauen-Beauftragte und ihre Vertreterin sind wichtige Ansprech-Partnerinnen für die Frauen der Werkstatt.
Grundlage für die Arbeit der Frauen-Beauftragten ist die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO). In der WMVO ist gesetzlich festgelegt, in welchen Themen-Bereichen die Frauenbeauftragten mitwirken und welche Aufgaben sie haben.
Im November 2017 wurden die Frauen-Beauftragte und ihre Vertreterin zum ersten Mal von ihren Kolleginnen gewählt.
Seit November 2021 sind die neu gewählten Frauen-Beauftragten für 4 Jahre in ihrem Amt.
Die Frauen-Beauftragten arbeiten eng mit dem Sozialen Dienst, Begleitenden Dienst, der Werkstatt-Leitung und dem Werkstatt-Rat zusammen.
Sie beteiligen sich an verschiedenen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Werkstatt.
Zudem sind sie mit den Vertretern/innen der Stadt und den Beratungs-Stellen der Umgebung vernetzt.
Die Frauen-Beauftragten unterstützen bei diesen Themen:
Die Sprech-Stunden finden nach Vereinbarung telefonisch oder digital statt.
Teilhabe, Bildung und ein gutes Miteinander: Werkstätten für behinderte Menschen bieten „Mehr als einen Job“. Über die Leistungen der Werkstätten informiert die neue Kampagne der BAG WfbM.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Kampagnen-Webseite: